Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Mietverträge mit der Agentur Dreirad e.U. Abweichende Bedingungen des Kunden haben nur dann Geltung, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

1. Voranmeldung und Übernahme:
Grundsätzlich gilt, dass die Mietsachen beim Vermieter nach erfolgter Voranmeldung und Reservierungsbestätigung (per e-mail sowie telefonisch oder per sms) abgeholt werden. Für Schäden, die aus einer Nichterfüllung resultieren sollten, wird keine Haftung übernommen. Für etwaige entgangene Mieteinnahmen bei Nichtabholung haftet der Mieter in vollem Umfang. Abholung und Rückgabe können ausschließlich nach Terminvereinbarung per e- mail/sms/phone erfolgen. Wir führen kein Ladengeschäft.
Der volle Mietpreis ist auch dann zu bezahlen, wenn auf Wunsch des Kunden Zubehör einzelner Geräte, die laut Preisliste inklusive Zubehör berechnet werden, nicht mitgeliefert werden. Verzichtet der Kunde auf die Selbstabholung und wünscht den Versand der Mietgegenstände so muss dieser ein Versandunternehmen beauftragen und alle dafür anfallende Kosten, sowie den Rückversand bezahlen und alle nötigen Schritte für die termingerechte, vereinbarte Rückgabe veranlassen.
Die Transportgefahr geht in jedem Fall mit Verlassen unseres Büros in Salzburg auf den Kunden über.

2. Mietdauer:
Die Mietdauer beträgt mindestens 24 Stunden. Ein Miettag entspricht 24 Stunden. Die Abholung und Rückgabe erfolgen zwischen 09.00 und 11.00 Uhr, ansonsten wird ein Folgetag angerechnet. Der Vertrag erlischt, sobald sämtliche Mietgegenstände wieder beim Vermieter sind. Falls die Mietgegenstände nicht termingemäß retourniert werden, läuft die Miete automatisch weiter.

3. Preise:
Die angeführten Preise sind in Euro, exklusive Mwst., exklusive Transport und konzeptionelle/technische Beratung.

4. Ausweispflicht:
Der Mieter ist verpflichtet, seinen Pass oder einen Personalausweis vorzulegen. Bei Firmen ist die Bekanntgabe der Firmenbuchnummer und UID-Nr. verpflichtend.

5. Kaution und Bezahlung:
Bei der Rückgabe der Geräte bekommt der Mieter die Rechnung ausgehändigt. Diese ist unverzüglich und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug gilt der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassospesen sowie 8% Verzugszinsen als vereinbart.
Der Mieter hat bei Abholung der Mietsachen die vereinbarte Kaution von 150,- zu hinterlegen. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe wird die Kaution wieder zurückgezahlt.

6. Eigentumsrecht:
Die Mietsache bleibt Eigentum des Vermieters.

7. Prüfung der Mietsache:
Der Kunde hat sich bei Übernahme der Geräte bzw. bei Versand nach Erhalt der Geräte von der Vollständigkeit, der einwandfreien Funktion und dem einwandfreien Zustand der Geräte zu überzeugen. Eine Mangelhaftigkeit der Geräte ist uns unverzüglich anzuzeigen. Kommt der Kunde seiner Überprüfungspflicht nicht nach, so haften wir nicht mehr für Schäden wegen der Mangelhaftigkeit des Gerätes oder für Mangelfolgeschäden. Die Übernahme der Geräte ohne eine Anzeige von Mängeln gilt als Bestätigung des einwandfreien und zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustands. Bei Vorliegen von bei der Übergabe nicht erkennbaren Mängeln bleibt es dem Kunden vorbehalten auch später den Nachweis zu erbringen, dass die Mängel bereits bei Übergabe vorhanden waren.

8. Sorgfaltspflicht:
Der Kunde ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Geräte zu treffen, insbesondere zum Schutz vor Witterungseinflüssen, wie Hitze, starker Sonneneinstrahlung, Sand, Staub, Feuchtigkeit, Meerwasser, oder Regen, etc..
Die Mietgegenstände sind sorgfältig und sachgemäß zu behandeln. Allfällig entstandene Mängel und Defekte sind sofort zu melden. Weitere Schritte sind nur dem Vermieter vorbehalten.

9. Sicherheitsvorschriften:
Der Mieter soll alle notwendigen Maßnahmen zu Verhinderung von Unfällen einhalten. Bei Wasserschäden, Spannungsschäden (z.B. durch FireWire oder andere Anschlüsse) technischen Schäden durch den Anschluß an Computer oder bei sorgloser technischer Handhabe, sind alle aufgrund dieser Schäden anfallenden Reparaturkosten vom Mieter zu tragen.
Weiters verpflichtet sich der Mieter zum Kostenersatz für Reparaturen technischer Folgeschäden.

10. Haftung:
Der Kunde haftet für alle angemieteten Geräte vom Versand / Abholtag bis zum Zeitpunkt der Rückgabe an uns. Dies gilt auch für den Fall leichter Fahrlässigkeit und für Zufallsschäden. Der Kunde haftet auch für Folgeschäden. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass unsere Geräte unter den jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen eingesetzt werden. Im Falle einer Beschlagnahme unserer Geräte hat der Kunde Schadensersatz mindestens in Höhe des Mietausfalles bis zur Rückgabe an uns, oder bei Totalverlust in Höhe des jeweiligen Neuwertes, sowie der Kosten die für die Wiederbeschaffung entstehen zu leisten.

11. Rückgabe
Die Rücknahme der Mietsache durch den Vermieter bestätigt nicht, dass diese mangelfrei übergeben wurde. Der Vermieter behält sich eine ausführliche Prüfung der Geräte und bei deren Beschädigung die Geltendmachung des entsprechenden Schadensersatzes vor. Der Kunde ist spätestens bei der Rückgabe der Geräte verpflichtet, uns auf eventuelle Schäden an den Geräten unaufgefordert aufmerksam zu machen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde Schäden nur für möglich hält.

12. Versicherung:
Bei jedem Mietvorgang wird automatisch eine Elektrogeräte-Versicherung mit einem Selbstbehalt von 150,- abgeschlossen. Dies entbindet den Kunden jedoch nicht von seiner Haftung. Im Schadensfall können wir bis zur vorbehaltlosen Leistung durch den Versicherer jederzeit den Kunden unmittelbar in Anspruch nehmen.
Eine spätere Leistung der Versicherung leiten wir in diesem Falle an den Kunden weiter.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach dem Versicherungsvertrag nur bestimmte Risiken versichert sind. Auch kann durch das Verhalten des Kunden vor oder nach einem Schadensfall der Versicherer von seiner Leistung frei werden, selbst wenn das Risiko an sich versichert ist.

Alle Mietgegenstände sind grundsätzlich in ihrer Nutzung auf das österreichische Staatsgebiet beschränkt. Im Falle des Transports der Mietgegenstände in ein außerhalb des Geltungsbereichs liegendes Gebiet oder deren Verwendung unter gefahrenerhöhenden Umständen ist der Mieter verpflichtet unsere Genehmigung einzuholen und werden ihm anfallende erhöhte Versicherungsgebühren in Rechnung gestellt.

Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen haftet der Mieter für alle Schäden. Bei Verstößen gegen die Obliegenheiten der Versicherungsbedingungen erlischt der Versicherungsschutz und der Mieter wird von uns in vollem Umfang in die Haftung genommen. Dabei haftet der Mieter auch für alle seine Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.

13. Haftung von Seiten des Vermieters:
Agentur Dreirad e.U. haftet für den technisch einwandfreien Zustand der Geräte zum Zeitpunkt der Übergabe. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die vermieteten Geräte der vom Mieter beabsichtigten Verwendung genügen.
Im Fall der Mangelhaftigkeit der Geräte mindert sich der Mietzins anteilig erst ab dem Zeitpunkt der Mängelrüge des Kunden. Sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen nur, wenn die schädigende Handlung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzforderung der Höhe nach auf den Betrag des Mietzinses, der für einen Tag fällig wäre begrenzt.

13. Storno:
Stornogebühr für Mietgeräte bzw. Produktionsveranstaltungen:
ab 2 Tagen vor Mietbeginn 30% der Auftragssumme, davor kostenlos.

14. Gerichtsstand:
Es gelten grundsätzlich nur schriftliche Vereinbarungen (inkl. e-mail und sms). Gerichtsstand ist Salzburg.